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Allgemeinverfügung: Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 02/2023 vom 07.12.2023 zur Festlegung einer Anschluss-Überwachungszone und weiterer Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

Verkündungsdatum: 11.01.2024

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 11. Januar 2024

Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) gibt die Aufhebung der auf Grundlage der Art. 60 – 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Art. 11 – 67 der VO (EU) 2020/687 i. V. m. § 18 - 33 der GeflPestSchV angeordneten Maßnahmen bekannt:

Die Allgemeinverfügung Nr. 02/2023 vom 07.12.2023, und somit die Festlegung der Überwachungszone für gehaltene Vögel in Bremerhaven in den Stadt- bzw. Ortsteilen:

Leherheide-West, Königsheide, Fehrmoor inkl. der Enklave Fehrmoor, Weddewarden, Speckenbüttel sowie den nördlichen Teil der stadtbremischen Überseehäfen,

wird aufgehoben.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.

Gründe:

Mit Allgemeinverfügung vom 07.12.2023 wurde eine Überwachungszone in Bremerhaven festgelegt, da bei gehaltenem Geflügel in einem Betrieb im Landkreis Cuxhaven die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, dessen Überwachungszonenbereich in das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven hineinreichte. Daher wurde die Anordnung mit Allgemeinverfügung durch den LMTVet erlassen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Cuxhaven wurde nunmehr aufgehoben.

Damit ist der Grund zur Aufrechthaltung der Sperrzone in Bremerhaven entfallen.

Der LMTVet ist für den Erlass dieser Anordnung sachlich und örtlich zuständig (§ 8 Nr. 2 Brem. Tierseuchenrechts-Zuständigkeitsverordnung; § 3 Abs. 1 Nr. 3 BremVwVfG), er hatte die Allgemeinverfügung erlassen und hebt nunmehr die Sperrzone auf.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, Lötzener Str. 3, 28207 Bremen einzulegen.

Bremen, den 10.01.2024, Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen

Anlagen

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