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Auslegung von Planunterlagen

Verkündungsdatum: 12.02.2024

Weser-Kurier vom 12. Februar 2024

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung von Planunterlagen

Die ALSTOM Transport Deutschland GmbH plant auf dem Hafenbahnbetriebs­gelände in Bremen den Bau einer Fahrzeugwerkstatt für die Wartung und Instand­haltung der Schienenpersonennahverkehrsfahrzeuge der Landesnahverkehrs­gesellschaft Bremen/Niedersachsen (LNVG), genannt EBN-Servicecenter.

Der auf einer öffentlich gewidmeten Eisenbahnfläche der Bremischen Hafeneisen­bahn geplante Bau umfasst im Wesentlichen den Bau einer Werkstatt mit Wartungs­halle, Lager für Achsen und Drehgestelle, Kleinteile- und Komponenten, Verwal­tungs- und Sozialtrakt, Unterflurradsatzdrehanlage, Gleisanbindung der Halle.

Zusätzlich soll es eine Abstellanlage sechs Gleisen, einer Außenreinigungsanlage (ARA), Grobreinigungsanlage (GRA) und Trainscanner (TS) sowie stationären Anlagen zur Ver- und Entsorgung geben.

Neu gebaut werden die Verbindungsgleise zur Halle, an das Schienen- und Oberleitungsnetz der Hafeneisenbahn sowie zur Abstellanlage.

Der Genehmigungsantrag für den Bau der Werkstatt umfasst sechs Planordner, die in der Zeit vom

19. Februar 2024 bis einschließlich 22. März 2024

im

Ortsamt West
Waller Heerstraße 99
28219 Bremen

während der Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag                 10.00 – 14.00 Uhr
Freitag                                                10.00 – 13.00 Uhr

öffentlich ausgelegt sind.

Weiterhin ist es möglich, die Antragsunterlagen unter dem link

https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/ooHu3Sc78yYKCQEhTnIu07wlyJTKCoZL

einzusehen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 5. April 2024 schriftlich bei der

Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 52 – Anhörungsbehörde
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Eine Email genügt diesen Anforderungen nicht.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unter­zeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unter­zeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich­lautenden Einwendungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unberücksichtigt bleiben.

Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden an einem Termin erörtert, der noch öffentlich bekannt gemacht wird.

Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teil­nahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss entschieden. Der Plan­feststellungsbeschluss wird mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen nach vorheriger amtlichen Bekanntmachung zur Einsicht ausgelegt.

Bremen, den 19.01.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

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