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Widmung in Bremen-Bahnhofsvorstadt (Rosa-Parks-Ring)

Verkündungsdatum: 01.03.2024

Weser-Kurier vom 1. März 2024

Widmung in Bremen-Bahnhofsvorstadt

Fernbusterminal

Der Rosa-Parks-Ring (Fernbusterminal gelegen am Breitenweg/Ecke Bürgermeister-Smidt-Straße) wird gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 — 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 520), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den Fußgänger-, Radfahr- und Busverkehr gewidmet.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 2484.

Die gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan angelegt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 27.02.2024, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen