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Widmung in Bremen-Überseestadt

Verkündungsdatum: 20.03.2024

Weser-Kurier vom Mittwoch, den 20. März 2024

Widmung in Bremen-Überseestadt
Buffkaje

Die Straße Buffkaje in Bremen-Überseestadt wird gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341—2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 520), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrverkehr gewidmet.

Dies gilt für die Buffkaje beginnend im Osten ab Konsul-Smidt-Straße neben Hausnummer 8 k, weiter nach Südwesten entlang des Europahafens für die obere und untere Promenade bis zum Übergang in die Überseepromenade mit Anschluss an die Konsul-Smidt-Straße neben den Haunummern 90 und 86. Darin eingeschlossen sind ebenfalls die beiden Wegeanschlüsse zur Konsul-Smidt-Straße zwischen Hausnummern 10 und 8 v sowie westlich von Hausnummer 26.

Die Widmung der Fuß- und Radweganlage entlang des Europahafens (obere und untere Promenade der Buffkaje) erfolgt nur für die Straßenanlage oberhalb der Hochwasserschutzanlage und ohne die Anlagen, die der Hochwasserschutzanlage dienen.

Der Fußgänger- und Radfahrbereich von Konsul-Smidt-Straße neben Hausummer 8 k über die obere und untere Buffkaje einschließlich des Wegeanschlusses zwischen Hausnummern 10 und 8 v weiter bis hinter Hausnummer 90/86 wieder zur Konsul-Smidt-Straße darf nach Maßgabe des Straßenverkehrsrechts auch benutzt werden für den Kraftfahrzeugverkehr zum Zwecke des Lieferverkehrs. Die Zeiten, in denen der Lieferverkehr möglich ist, werden durch straßenverkehrs-rechtliche Anordnung bestimmt.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungs-planung im Rahmen der Bebauungspläne 2196, 2359, 2381, 2455 A, dem Vorhaben- und Erschließungsplan 77 sowie der Dispensierung vom 01.03.2024.

Die gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan angelegt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

                                                                                  

Bremen, den 20.03.2024, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen