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Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 Abs. 1 BGB

Verkündungsdatum: 23.03.2024

Weser-Kurier vom 23. März 2024

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 Abs. 1 BGB

In der Zeit von April 2023 – September 2023 wurden beim Ordnungsamt-Fundangelegenheiten und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben.

Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Ordnungsamt-Fundangelegenheiten, Stresemannstraße 48 (Eingang  Steubenstraße), 28207 Bremen,  innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.

Bremen, den 22.03.2024, Ordnungsamt/Fundangelegenheiten