Verkündungsdatum: 10.05.2025
Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 315), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1.März 2022 (Brem.GBl.S. 149 wird die Grünfläche am Pferdekamp im Stadtgebiet Bremen zum Zwecke der Allgemeinheit als öffentliche Grünanlage gewidmet:
Grundlage ist der B-Plan 1430. Im B-Plan 1430 ist die Fläche als öffentliche Grünfläche ausgewiesen und entsprechend genutzt. Die Widmung gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs.3 des BremNatG wird hiermit vorgenommen.
Die konkrete Lage der Fläche kann den als Anlage beigefügten Kartenausschnitten entnommen werden.
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft eingelegt werden.
Bremen, den 10.05.2025, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft