Verkündungsdatum: 20.08.2025
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2519B für ein Gebiet in Bremen - Walle, Ortsteil Überseestadt zwischen Auf der Muggenburg, ehem. Produktionsgebäude Kellogg und der Weser auf dem ehemaligen Kellogg-Areal sowie Teilbereiche der Straßen Auf der Muggenburg, Hoerneckestraße und Stephanikirchenweide, aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2519 in ihrer Sitzung am 02.05.2019 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst und am 14.08.2025 den Geltungsbereich entsprechend des Geltungsbereiches des Planentwurfs zum Bebauungsplan 2519B angepasst. In der gleichen Sitzung wurde dem Entwurf des Bebauungsplans 2519B zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 2519B (Bearbeitungsstand: 30.06.2025) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 27.08.2025 bis 29.09.2025 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail unter planservice@bau.bremen.de
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2519B personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital verfügbar:
Umwelt
- Umweltbericht als Teil der Begründung mit der Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen in den Themenfeldern Biotope, Bäume, Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Stadt- und Landschaftsbild, Menschen und Kulturgüter.
- Bericht zur Klimaanpassung.
- Konzept zur Freiraumplanung im Hinblick auf Klimaanpassung, Verkehrsbewegung sowie Aufenthalt und Begegnungsort.
Natur- und Artenschutz
- Untersuchungen zu geschützten Tierarten wie Fledermäuse und Vögel.
- Bericht zu Naturschutz und zur Landschaftspflege wie Baumschutz, Entsiegelung sowie Grünversorgung.
Boden/Altlasten
- Berichte zu Altlasten und Altlastensanierungen sowie Schadstoffbelastungen.
- Untersuchungen der Bodenbeschaffenheit und bisheriger Nutzung.
Wasser
- Untersuchungen zu Grundwasser und Grundwasserschutz.
- Untersuchungen und Konzepte zum Umgang mit Entwässerung, Hochwasser und Regenwasserbewirtschaftung.
Immissionen (Lärm / Geruch)
- Untersuchungen zu Lärm und Lärmschutz.
- Untersuchungen zu Geruchsbelastung.
Verkehr / Mobilität
- Gutachten und Konzepte zum Verkehr und zur Mobilität.
Energie
- Energiekonzept.
Bremen, den 14.08.2025, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung