Verkündungsdatum: 24.09.2025
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 166 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Umspannwerkes in einem Gebiet in Bremen - Horn-Lehe, nordöstlich der Bundesautobahn A 27, Im Leher Felde und nordwestlich der Lilienthaler Heerstraße im Regelverfahren aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 166 in ihrer Sitzung am 13.04.2023 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Am 18.09.2025 hat die Deputation dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 166 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (mit Vorhaben und Erschließungsplan) 166 (Bearbeitungsstand: 07.08.2025) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 01.10.2025 bis 03.11.2025 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail unter planservice@bau.bremen.de.
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 166 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital verfügbar:
Umwelt
- Umweltbericht als Teil der Begründung mit der Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen
Umweltauswirkungen in den Themenfeldern Biotope, Bäume, Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Stadt- und
Landschaftsbild, Menschen, Kulturgüter, Altlasten und Abfälle, Energie und Abwasser/Oberflächengewässer
- Qualifizierter Baumbestandsplan und Biotoperfassung
- Auswirkungen auf das Stadtklima
- Öffentliche Grünflächen (Grünzüge, Straßenbäume)
- Auswirkungen auf Klimaschutz und energetische Ziele
Artenschutz
- Artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung (bezüglich aller vorkommenden Fledermaus- und Vogelarten)
Immissionsschutz
- Gutachten zur Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit (Beeinflussung von Personen und Fernmeldekabel durch
Energieversorgungsanlagen)
- Untersuchungen zu Schall- und Lärmschutz
Boden/Altlasten
- Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung
- Untergrundverhältnisse, Baugrundbeschaffenheit, Grundwasserstand, Versickerungseignung
- Kontaminierung/ Altlasten/ schädliche Bodenveränderungen
- Vorhandensein von Kampfmitteln
- Archäologische Bodendenkmäler
Entwässerung
- Entwässerungskonzept
- Nachhaltiger Umgang mit der Ressource Wasser
- Anschluss an / Einleitung in öffentliche Kanalanlagen (Schmutz- und Niederschlagswasser),
Grundstücksentwässerungsanlagen, Überflutungsschutz
Sonstiges
- Auswirkungen elektromagnetischer Felder und zusätzlicher Lärmbelastungen auf die Gesundheit
- Öffentliche Verkehrsflächen (öffentliche Stellplätze) und öffentliche Grünanlagen in Verbindung mit geplanten
Überfahrten
Bremen, den 18.09.2025, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung