Verkündungsdatum: 24.09.2025
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 169 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung von zwei mehrgeschossigen gemischt genutzten Gebäuden und die Umgestaltung und Umnutzung von vier Bestandsgebäuden auf der Überseeinsel in Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt im Regelverfahren aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2519 in ihrer Sitzung am 02.05.2019 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst und am 18.09.2025 den Geltungsbereich entsprechend des Geltungsbereiches des Planentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 169 angepasst. In der gleichen Sitzung wurde dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 169 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 169 (Bearbeitungsstand: 05.08.2025) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 01.10.2025 bis 03.11.2025 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail unter planservice@bau.bremen.de
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 169 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital verfügbar:
Umwelt
- Umweltbericht als Teil der Begründung mit der Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen
Umweltauswirkungen in den Themenfeldern Biotope, Bäume, Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Stadt- und
Landschaftsbild, Menschen und Kulturgüter.
- Bericht zur Klimaanpassung.
Natur- und Artenschutz
- Untersuchungen sowie Nachkontrollbericht zu geschützten Tierarten wie Fledermäuse und Vögel bzw. Brutvögel-
Lebensstätten.
- Ergänzender artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur örtlichen Mehlschwalbenkolonie.
- Bericht zu Naturschutz und zur Landschaftspflege in Bezug auf Umwelt/Eingriffsregelung/Artenschutz/Baumschutz
sowie Grün- und Freiflächenkonzept/Entsiegelung.
Boden/Altlasten
- Berichte zu Altlasten und Altlastensanierungen sowie Schadstoffbelastungen.
- Untersuchungen der Bodenbeschaffenheit und bisheriger Nutzung sowie archäologische Einschätzung.
Immissionen (Lärm/Geruch)
- Untersuchungen zu Lärm und Lärmschutz.
- Untersuchungen zu Geruchsbelastung.
Grundwasser
- Untersuchungen zu Grundwasser und Grundwasserschutz.
- Untersuchungen und Konzepte zum Umgang mit Entwässerung, Hochwasser und Regenwasserbewirtschaftung.
Besonnung und Belichtung
- Gutachten zu Besonnung und Belichtung sowie Bericht zu den Abstandsflächen zwischen einzelnen Gebäuden.
Energie
- Energiekonzept.
Bremen, den 18.09.2025, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung