Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Allgemeinverfügung: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 01/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

Allgemeinverfügung: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 01/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

Verkündungsdatum: 21.10.2025

Weser-Kurier vom 21. Oktober 2025

Auf der Grundlage der Art. 60 – 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Art. 11 – 67 der VO (EU) 2020/687 i. V. m. § 18 - 33 der GeflPestSchV werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

1.     Es wird der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in der Gemeinde Stuhr im Landkreis Diepholz am 17.10.2025 durch die zuständige Behörde amtlich festgestellt.

2.     Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone ist in dem folgenden Kartenausschnitt als innere Linie mit folgenden Grenzen dargestellt:

Die Verläufe der Schutzzone können Sie auf der Internetseite des LMTVet Bremen unter folgendem Link einsehen:

Internetadresse zur spezifischen Karte:

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/98E48F848840825F6D4A6A837F037444C06F8079F312B465A5EE7ABFBA3D323A

 

3.     Außerdem wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von zehn Kilometer festgelegt. Die Überwachungszone ist in dem folgenden Kartenausschnitt als äußere Linie mit folgenden Grenzen dargestellt:

Die Verläufe der Überwachungszone können Sie auf der Internetseite des LMTVet Bremen unter folgendem Link einsehen:

I

          Internetadresse zur spezifischen Karte: 


https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/7922158A394184A70978359A6337CF6733DF9E2C5CD956B5DF63EF957A8A3C2E

 

Die Verläufe der Schutz- und Überwachungszone können Sie auf der Internetseite des LMTVet Bremen unter folgendem Link einsehen: Amtliche Bekanntmachungen - Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet)

 

4.     Gleichzeitig werden die nachstehenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet.

5.     Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen wird angeordnet, soweit nicht bereits kraft Gesetzes die aufschiebende Wirkung aufgehoben ist.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bremen, den 17.10.2025, Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen

Anlagen