Verkündungsdatum: 24.10.2025
Allgemeinverfügung
Mit Einrichtung der Fußgängerzonen in der Vegesacker Innenstadt in den 1980er Jahren sind bauordnungsrechtlich genehmigte Stellplatzanlagen/Garagen zum Teil unberücksichtigt geblieben. Für die Stellplatzanlagen/Garagen, die ausschließlich über die Fußgängerzonenbereiche erreichbar sind, muss deshalb für die uneingeschränkte Nutzung der Anlagen die wegerechtliche Situation angepasst werden.
Vor diesem Hintergrund wird in den nachstehend aufgeführten Fußgängerzonen/-teilen des Innenstadtbereiches Bremen-Vegesack im Sinne des § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341─2182-a-1), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 2. September 2025 (Brem.GBl. S. 674), der Widmungsumfang um den Kraftfahrzeugverkehr von und auf anliegende Grundstücke erweitert für:
- Rohrstraße 31 zwischen Zur Vegesacker Fähre und Parkplatzeinfahrt,
- Jaburgstraße 17 (rückwärtiger Garagenhof) zwischen Sagerstraße und Zufahrt in der Reeder-Bischoff-Straße zwischen Nr. 48 und 50,
- Jaburgstraße 19/Ecke Reeder-Bischoff-Straße 44 zwischen Sagerstraße und Garageneinfahrt im Haus,
- Breite Straße 11 zwischen Fedelerstraße und Hinterkante Einmündung Reeder-Bischoff-Straße,
- Gerhard-Rohlfs-Straße 16 a (rückwärtige Stellplatzanlage) ab Vegesacker Rampe die Gerhard-Rohlfs-Passage bis Gebäuderückseite Gerhard-Rohlfs-Straße 16 a.
Die Grenzen der Bereiche für den Kraftfahrzeugverkehr werden örtlich nach Rechtskraft dieser Verfügung durch Beschilderung wirksam.
Die Flächen der Erweiterung um den Kraftfahrzeugverkehr sind in einem Widmungsplan angelegt.
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.
Bremen, den 22.10.2025, Amt für Straßen und Verkehr