Verkündungsdatum: 07.03.2026
Der Umweltbetrieb Bremen bittet alle Nutzungsberechtigten von abgelaufenen Grabstätten, sowie die Angehörigen verstorbener Nutzungsberechtigter von abgelaufenen Grabstätten, deren Adresse dem Umweltbetrieb Bremen nicht bekannt ist, sich innerhalb eines Monats mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Dieser Aufruf erfolgt gemäß § 5 der Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 16. September 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 806).
Zudem werden Nutzungsberechtigte sowie die Angehörigen verstorbener Nutzungsberechtigter, deren Grabstätten in bemängeltem Zustand sind gebeten, die Grabstätten innerhalb eines Monats in den vorgeschriebenen Zustand zu versetzen. Für diesen Aufruf gilt § 9 der Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 16. September 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 806).
Ob die von Ihnen betreute Grabstätte betroffen ist, können Sie in der Anlage nachlesen.
Bei Rückfragen beraten wir Sie gerne unter der Telefonnummer 0049 421 361-2059 oder mit Terminabsprache am Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen. Per E-Mail erreichen Sie uns unter Info.Friedhof@ubbremen.de
Umweltbetrieb Bremen
Bremen, den 06.03.2026