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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 171 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) „Kindertagesstätte und Wohnhaus in der Ellenerbrokstraße“  

Verkündungsdatum: 07.05.2026

Weser-Kurier vom 07. Mai 2026

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 171 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung einer Kindertagesstätte (Kita) und eines Wohnhauses für ein Gebiet in Bremen-Osterholz westlich der Ellenerbrokstraße, südlich der Sankt-Gallener-Straße und nördlich der Grenzwehr im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 171 in ihrer Sitzung am 30.04.2026 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst, dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 171 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (mit Vorhaben und Erschließungsplan) 171 (Bearbeitungsstand: 16.03.2026) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 13.05.2026 bis 15.06.2026 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail unter planservice@bau.bremen.de

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 171 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 30.04.2026, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung