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Allgemeinverfügung der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (untere Naturschutzbehörde) über die Widmung der Grundstücksfläche Kloßkampsweg 12 als Teil der öffentlichen Grünanlage „Grünzentrum Sodenmatt“

Verkündungsdatum: 13.06.2026

Weser-Kurier vom 13. Juni 2026

Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 315), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 01.September 2025 (Brem.GBl.S. 674) wird die im Jahr 2023 von der Stadtgemeinde Bremen erworbene Teilfläche des Grundstücks Kloskampsweg 12 als öffentliche Grünanlage gewidmet.

Grundlage ist der Bebauungsplan 1194 (B-Plan 1194). Im B-Plan 1194 ist vorgesehen, dass der Bereich Sodenmattsee als Freizeit- und Erholungsfläche für den Stadtteil Huchting ausgebaut wird. Mit dem im Jahr 2023 erfolgtem Erwerb einer Teilfläche von 13903 m² des Grundstücks Kloßkampsweg 12 wurde die Grundlage geschaffen  das Grundstück als öffentliche Grünanlage im Bereich Sodenmattsee weiterzuentwickeln.

Die Widmung gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs.3 des BremNatG wird hiermit vorgenommen.

Die konkrete Lage der Fläche kann den als Anlage beigefügten Kartenausschnitten entnommen werden.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft eingelegt werden.

 



Bremen, den 13.06.2026, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Anlagen

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