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Bebauungsplan 2564 „Kattenturm-Zentrum“

Verkündungsdatum: 17.06.2026

Weser-Kurier vom 17. Juni 2026

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2564 für ein Gebiet in Bremen-Obervieland, im Ortsteil Kattenturm zwischen Straßenbahnlinie 4, Alfred-Faust-Straße und Theodor-Billroth-Straße, einschließlich Gorsemannstraße aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 11.06.2026 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die erneute Veröffentlichung im Internet für eine angemessen verkürzte Frist gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2564 (Bearbeitungsstand: 30.04.2026) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die zu den Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfes und der Begründung geführt haben, werden in der Zeit vom 24.06.2026 bis 13.07.2026 erneut im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail unter planservice@bau.bremen.de

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen zu den Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfes und der Begründung sowie ihren möglichen Auswirkungen (Änderungen und Ergänzungen sind farblich hervorgehoben) digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2564 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 11.06.2026, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

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