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Bebauungsplan 2535 „Kattenturmer Heerstraße“

Verkündungsdatum: 17.06.2026

Weser-Kurier vom 17. Juni 2026

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2535 für ein Gebiet in Bremen-Obervieland, Ortsteil: Kattenturm, zwischen Kattenturmer Heerstraße, Neuenlander Straße und dem Flughafen Bremen im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 11.06.2026 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans 2535 zugestimmt und die erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2535 (Bearbeitungsstand: 05.05.2026) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden in der Zeit vom 24.06.2026 bis 24.07.2026 erneut im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim ServiceCenter), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail unter planservice@bau.bremen.de.

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen zum geänderten Planentwurf und der Begründung (Änderungen und Ergänzungen sind farblich hervorgehoben) digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2535 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 11.06.2026, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

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