Sie sind hier:

Entwidmung in Bremen-Überseestadt _ Querstraßen im Hilde-Adolf-Park

Verkündungsdatum: 10.07.2026

Weser-Kurier vom 10. Juli 2026

Es ist beabsichtigt, gemäß § 7 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom
20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341─2182-a-1), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung im Senat vom 2. September 2025 (Brem.GBl. S. 674), im Hilde-Adolf-Park zwischen Am Kaffee-Quartier und An der Reeperbahn nachfolgende Verkehrsflächen zu entwidmen:

-       die Querstraße Südost Höhe Am Kaffee-Quartier 1/An der Reeperbahn 2
und

-       die Querstraße Nordwest Höhe Schellackstraße/Johann-Jacobs-Straße.

Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung aufgrund des Dispenses vom 06.07.2026 zum Bebauungsplan 2382. Dadurch kann die Umgestaltung des Parks ermöglicht werden, um den veränderten Anforderungen des neuen Umfeldes mit erhöhter Wohnnutzung gerecht werden zu können und die Aufenthaltsqualität in einer durchgängigen Grünanlage zu erhöhen.

Die Entwidmungsflächen sind in einem Plan angelegt.

Diese Absichtserklärung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Gegen die beabsichtigte Entwidmung der vorbezeichneten Flächen können Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Erklärung schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Einwendungen erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf dieser Frist Einwendungen bei der Entscheidung über diese Entwidmung unberücksichtigt bleiben können.

Bremen, den 07.07.2026, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen

Rathaus Bremen · Rathaus Bremen