Verkündungsdatum: 14.08.2026
Zur Verhandlung über die Enteignung des nachstehend genannten Grundstücks zugunsten der Stadtgemeinde Bremen ist gemäß § 108 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist, Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Enteignungsbehörde des Landes Bremen anberaumt worden auf
Donnerstag, den 24. September 2026 um 09:30 Uhr,
in Bremen, Contrescarpe 72, 14. Stock, Raum 14.01
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Grundstück in |
Bremen, Mühlenfeldstraße 46 |
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Kat.Bez.: |
VR, Flur 289, Flurstück-Nr.: 112/1 (169 m² und 28,5 m² groß) |
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Grundbuch von |
Bremen Vorstadt R 289 Blatt 2466, Flurstück 112/1 |
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Eingetragene/r |
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Enteignungszweck: |
Inanspruchnahme von Flächen gemäß den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 12.12.2004 des Eisenbahnbundesamtes/Außenstelle Hannover nach § 18 i.V.m. § 22 Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224) geändert worden ist (AEG). |
Das Enteignungsverfahren ist damit gemäß § 22 des AEG i.V.m. § 108 Abs. 1 Satz 1 BauGB eingeleitet.
Alle Beteiligten, namentlich die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem vorgenannten Grundstück oder an einem das genannte Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem genannten Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Besitz oder zur Nutzung des genannten Grundstücks berechtigt, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Solche Rechte sind zweckmäßigerweise noch vor der mündlichen Verhandlung schriftlich bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Enteignungsbehörde, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, geltend zu machen.
Über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge, insbesondere über eine vorzeitige Besitzeinweisung, kann auch dann verhandelt und entschieden werden, wenn die Beteiligten die Anmeldung ihrer Rechte unterlassen oder im Verhandlungstermin nicht erscheinen. Der Enteignungsantrag und die ihm beigefügten Unterlagen können werktäglich außer sonnabends in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr bei der Enteignungsbehörde in Bremen, Contrescarpe 72, 2. Stock, Zimmer 2.01, eingesehen werden. Es wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten unter 0421 361 52138.
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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung |
Bremen, den 14.08.2026