Verkündungsdatum: 19.08.2026
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 174 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Vorhaben zur Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes in Bremen Mitte - Ortsteil Altstadt, zwischen Pelzerstraße, Kreyenstraße, Lloydpassage und Kleine Hundestraße im Regelverfahren aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 174 in ihrer Sitzung am 18.09.2025 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Am 13.08.2026 hat die Deputation dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 174 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (mit Vorhaben und Erschließungsplan) 174 (Bearbeitungsstand: 25.06.2026) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 26.08.2026 bis 28.09.2026 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail unter planservice@bau.bremen.de
Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 174 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital verfügbar:
Umwelt
- Umweltbericht als Teil der Begründung mit der Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen in den Themenfeldern Biotope, Bäume, Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Stadt- und Landschaftsbild, Menschen, Kulturgüter sowie Auswirkungen durch Altlasten und Abfälle.
- Beurteilung zu den Klimaanpassungsbelange
- Energiekonzept
Wasser
- Beurteilungen und Konzepte zum Thema Grundwasserschutz, Überflutung sowie Trinkwasserversorgung.
- Konzepte und Beurteilungen zum Thema Entwässerung sowie dem Umgang mit Regenwasser
Immissionen (Lärm/magnetische Felder)
- Beurteilungen zum Thema Lärm und magnetische Felder
Boden
- Beurteilungen zur Bodenbeschaffenheit, Altlasten sowie Bodenschutz
Natur- und Artenschutz
- Untersuchungen und Beurteilungen zu Fledermäusen, Vögel sowie Fassaden- und Dachbegrünung.
Bremen, den 13.08.2026, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung