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Entwidmung in Bremen - Überseestadt  

Verkündungsdatum: 24.09.2026

Weser-Kurier vom 24. September 2026

Es ist beabsichtigt, die Straße Löwenhof zwischen Hausnummer 4 und 9 östlich der Straße Rosenkranz bis zur Bahnstrecke im Zuge der Grundstücke VR 53 Nr. 802/198 (Teil ca. 230 m²) und 802/130 gemäß § 7 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341─2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2026 (Brem.GBl. S. 535), für den öffentlichen Verkehr zu entwidmen.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen der Befreiung vom 18.09.2026 von den Festsetzungen der Bebauungspläne 783 und 1434. An dem zu entwidmenden Teilstück Löwenhof liegt beidseitig nur ein und derselbe Eigentümer an, so dass dieses auch nur für diesen Eigentümer allein der Erreichbarkeit dient und Erschließungsfunktion hat. Die Rangiermanöver von Lade- und Lieferverkehr behindern die Leichtigkeit des Verkehrs und stellen insgesamt einen fortwährenden Gefahrenpunkt im öffentlichen Straßenverkehr dar. Insgesamt steht die aufzuwendende Er- und Unterhaltungslast inkl. Beleuchtung in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen des letzten Teils der Straße Löwenhof. Vor diesem Hintergrund besteht aus haushalts- und verkehrssicherungsrechtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufhebung des letzten Teils der Straße Löwenhof.

Die Entwidmungsfläche ist in einem Plan angelegt.

Diese Absichtserklärung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Gegen die beabsichtigte Entwidmung der vorbezeichneten Fläche können Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Erklärung schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Einwendungen erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf dieser Frist Einwendungen bei der Entscheidung über diese Entwidmung unberücksichtigt bleiben können.   

Bremen, den 22.09.2026, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen

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