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Allgemeinverfügung für die Widmung der Hochwasserschutzanlage Überseeinsel im Bereich des früheren Kellogg-Geländes und Übertragung der Unterhaltungspflicht auf den Bremischen Deichverband am rechten Weserufer

Verkündungsdatum: 17.12.2022

Weser-Kurier vom 17. Dezember 2022

Allgemeinverfügung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau für die Widmung der Hochwasserschutzanlage Überseeinsel im Bereich des früheren Kellogg-Geländes und Übertragung der Unterhaltungspflicht auf den Bremischen Deichverband am rechten Weserufer

Vom 13.12.2022

Aufgrund des § 64 Abs. 1 Satz 1 Bremisches Wassergesetz (BremWG[1]) werden folgende Anlagen und Bauwerke durch die Rechtskraft dieser Allgemeinverfügung zur Hochwasser-schutzanlage gewidmet:

  1. Die zu widmende Hochwasserschutzanlage erstreckt sich von der Station km 0+000,00 im Widmungsplan beim ehemaligen Kellogg´s Pförtnergebäude Tor 2 ca. 35 m nördlich vom Ende der unteren Schlachtepromenade bis zum Anschlusspunkt an die bestehende Hochwasserschutzlinie in der Stefanikirchenweide.

    Die Station km 0+000,00 entspricht dem Punkt W3  aus der Karte zu § 1 der Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen[1].

    Die Hochwasserschutzanlage wird mit nachfolgender eingehender textlicher Beschreibung und den Anlagen unter Punkt 2 umfasst:

    Von Punkt W3 bis Station 0+483,78 weserabwärts

    • Fußvorschüttung bzw. Sohlbefestigung aus Wasserbausteinen

    • Stahlspundwand mit Stahlholm und aufgesetzten Wandelementen aus Stahlbetonfertigteilen oder Stahlprofilen

    • Verpressankerpfähle

    • Binnenseitiger Freihaltestreifen in einer Breite von 5,00 m, mit Deichverteidigungsweg in einer Breite von 3,00 m mit beidseitiger Berme in einer Breite von jeweils 1,00 m

    Von Station 0+483,78 bis Station 0+565,54 weserabwärts

    • Fußvorschüttung bzw. Sohlbefestigung aus Wasserbausteinen

    • Stahlspundwand mit Stahlholm und aufgesetzten UPE 400-Profilen und auf den letzten 10 m mit UPE 200-Profilen

    • Verpressankerpfähle

    • Binnenseitiger Freihaltestreifen in einer Breite von 5,00 m, mit Deichverteidigungsweg in einer Breite von 3,00 m mit beidseitiger Berme in einer Breite von jeweils 1,00 m

    Von Station 0+565,54 rechtwinklig abknickend über die aufgepflasterte Fahrrampe bis Station 0+574,78

    • Binnenseitiger Freihaltestreifen in einer Breite von 5,00 m, mit Deichverteidigungsweg in einer Breite von 3,00 m mit beidseitiger Berme in einer Breite von jeweils 1,00 m

    • Gesamte Außenböschung der Fahrrampe

    • 5,00 m breiter Freihaltestreifen außendeichs.

    Am rechten Rand der Fahrrampe bei Station 0+574,78 zurück bis zur westlichen Grenze der Parkplatzfläche im Westen der Halle 36 bei Station 0+583,79 und weiter auf der Mauer der Parkplatzeinfassung bis Station 0+757,20 an der Straße „Stephanikirchenweide“

    • Oberkante der Mauer, die den Parkplatz einfasst

    • Binnenseitiger Freihaltestreifen in einer Breite von 5,00 m, mit Deichverteidigungsweg in einer Breite von 3,00 m mit beidseitiger Berme in einer Breite von jeweils 1,00 m

    • 5,00 m breiter Freihaltestreifen außendeichs.

    Ab Station 0+757,20 parallel zur Straße „Stephanikirchenweide“ der weiße Randstein zwischen Fußweg (graue Gehwegplatten) und Radweg (rotes Pflaster) bis zur gewidmeten Hochwasserschutzlinie auf Höhe der Einfahrt zum Gelände der Überseeinsel bei Station 0+977,66

    • Binnenseitiger Freihaltestreifen in einer Breite von 5,00 m, mit Deichverteidigungsweg in einer Breite von 3,00 m mit beidseitiger Berme in einer Breite von jeweils 1,00 m

    • 5,00 m breiter Freihaltestreifen außendeichs

    [1] Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen vom 27. Januar 2020 (Brem.GBl. 2020, S. 8)



  2. Für diese Allgemeinverfügung (Widmung) sind folgende Anlagen verbindlich:

    Anlagen

    Datum

    Maßstab

    Widmungsplan Überseeinsel – Kellogg, Hochwasserschutzmaßnahmen zur Quartiersumgestaltung in der Fassung vom

    15.11.2022

    1:1000

    Lage und Beschreibung der Hochwasserschutzanlagen
    (Auszug aus der Voruntersuchung zur Ertüchtigung der Kellogg-Kaje, 2018)

    09.06.2022 / 21.04.2022

     

    Widmungsbeschreibung Überseeinsel – Kellogg, Unterlagen für die Widmung der Hochwasserschutzlinie in der Fassung vom

    15.11.2022

     



  3. Die Unterhaltungspflicht der unter 1. beschriebenen und zu widmenden Hochwasserschutzanlagen werden mit Rechtskraft dieser Allgemeinverfügung gemäß § 66 Absatz 2 des BremWG dem Bremischen Deichverband am rechten Weserufer mit den hier genannten Regelungen übertragen.

  4. Die in dieser Allgemeinverfügung unter 1. beschriebene Hochwasserschutzanlage ist so zu unterhalten, dass sie ihre Funktion uneingeschränkt erfüllt (§ 65 BremWG). Der Umfang der Unterhaltungspflichten an der Hochwasserschutzanlage umfasst insbesondere:

    • Konservierungsarbeiten an der Stahlspundwand und sämtlichen anderen Stahlteilen, Geländern und Übersteighilfen sofern sie dem Hochwasserschutz dienen.

    • Betonschutz und ggf. Betonsanierung an Betonteilen

    • Instandhaltungsarbeiten sowie Reparatur von größeren, die Deichsicherheit/-verteidigung gefährdenden Versackungen im Bereich des Deichverteidigungsstreifens bis zu einer Breite von 5,00 m

    Reparaturarbeiten zur Erhaltung der Funktion als Hochwasserschutzanlage einschließlich der Nebenanlagen und Deichverteidigungswege.

    Die Hochwasserschutzanlage enthält Anlagenteile, die nicht ausschließlich für den Hochwasserschutz erforderlich sind. Die Regelungen der Zuständigkeit für die Unterhaltung der Straßenverkehrsflächen des Geh- und Radweges an der Straße „Stephanikirchenweide“ sind nicht Gegenstand dieser Allgemeinverfügung.

    Die Unterhaltungspflicht für die Anlagen / Gebäude, wie Geländer, Beleuchtungs-masten, Rohrbrücke, Papierkörbe, Straßenpflaster, etc. im Bereich jeglicher Flächen innerhalb der 5,00 m Freihaltestreifen verbleibt bei den jeweiligen Eigentümern der Grundstücksflächen.

  5. Die nachfolgend beschriebene bisherige Hochwasserschutzanlage der öffentlichen Hochwasserschutzlinie verliert ihre Hochwasserschutzfunktion und wird mit dieser Allgemeinverfügung entwidmet:
    Von Station Punkt W3 beim ehemaligen Kellogg´s Pförtnergebäude Tor 2 ca. 35 m nördlich vom Ende der unteren Schlachtepromenade weiter über das vorhandene Deichschart und in nordöstlicher Richtung genau auf der Grenze (Bordstein) zwischen zwei Grundstücken (Gemarkung VR 52, Flur 52, Flurstücken 60/9 und 313/393) bis zur Straße „Stephanitorweide“.

  6. Diese Allgemeinverfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 BremVwVfG[1] ab dem 19.12.2022 als öffentlich bekanntgegeben und wird damit wirksam.

Begründung

Gem. § 64 Abs. 1 BremWG erhalten Anlagen, die dem Schutz eines Gebietes vor Hochwasser nach dem Bemessungswasserstand nach § 62 BremWG zu dienen bestimmt sind, ihre Eigenschaft einer Hochwasserschutzanlage durch eine von der oberen Wasserbehörde vorzunehmende Widmung.

Auf den ehemaligen Betriebsflächen von Kellogg im Areal zwischen Weser und Europahafen auf der sogenannten Überseeinsel entsteht ein neuer Stadtteil. Im Zuge der Erschließung des Gebietes wurde von der Grundstückseigentümerin, der Überseeinsel GmbH, für das Baugebiet eine private Hochwasserschutzlinie (Objektschutz) errichtet. Aufgrund der mit Herstellung dieser Anlagen vorgenommenen Abstimmung mit der oberen Wasserbehörde und dem Bremischen Deichverband am rechten Weserufer entspricht diese Hochwasserschutzlinie vollständig den Vorgaben des Küstenschutzes an öffentliche Hochwasserschutzanlagen.

Die bisherige Hochwasserschutzlinie verläuft diagonal durch das Planungsgebiet zwischen Stephani Höfe und Kellogg´s Quartier von der Weser zum Europahafen.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird der errichtete Objektschutz des neues Baugebietes als öffentliche Hochwasserschutzlinie gewidmet. Das dadurch deichgeschützte Gebiet fällt mit Bestandskraft dieser Verfügung in das Verbandsgebiet des Bremischen Deichverbandes am rechten Weserufer. Die Unterhaltungspflicht an der Anlage wird mit dieser Allgemeinverfügung übertragen. Der Deichverband wurde angehört und hat der Übertragung zugestimmt.

Durch den Neubau und die Abnahme kann eine Widmung der neuen öffentlichen Hochwasserschutzanlage erfolgen. Daher muss die bisherige Hochwasserschutzanlage entsprechend entwidmet werden. Die Entwidmung ergibt sich aus Nr. 5 dieser Allgemeinverfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, erhoben werden.

Bremen, den 13.12.2022

Anlagen