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Widmung in Bremen-Industriehäfen

Verkündungsdatum: 24.06.2021

Weser-Kurier vom 24. Juni 2021

Widmung in Bremen-Industriehäfen

(Bremer Industriepark – 4. Bauabschnitt – Heinrich-Büssing-Straße)

Gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 — 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), werden unter Einreihung in die Straßengruppe C die Heinrich-Büssing-Straße einschließlich Wendeplatz (VR 113 Nummer 14/55, in südlicher Richtung von der Carl-Benz-Straße abgehend) und die von der Heinrich-Büssing-Straße nach Westen abgehende Stichstraße mit Wendeplatz (VR 113 Nummer 14/51) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 2070 und der Dispensierung vom 4. April 2019.

Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 21.06.2021, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen